Rheinland-Pfalz

Direkt zum Seiteninhalt...
Logo des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
www.energiebig.de - die rheinland-pfälzische
Beratungs- und Förderdatenbank
WillkommenFörderprogrammeRheinland-Pfalz

Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz

Informationen zu Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene sind bei der EOR zu erfragen (Mail: kontakt(at)eor.de) oder direkt bei den Kommunen.

Förderprogramme des rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen

Das rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen bietet derzeit im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zinsgünstige Darlehen (Hausbankverfahren) bzw. Investitionszuschüsse (Behördenverfahren) im Modernisierungsprogramm an.

Ziel ist es, die Wohnungsversorgung von Menschen mit geringem Einkommen zu verbessern, weshalb bei selbstgenutzten Wohnungen (auch Einfamilienhaus/Eigentumswohnung) Einkommensgrenzen, die nach Haushaltsgröße gestaffelt sind, einzuhalten sind. Bei Mietwohnungen gelten für den Zeitpunkt nach dem Abschluss der baulichen Maßnahmen Mietobergrenzen.

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert einer bestehenden Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und/oder die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken.

Gefördert werden:

  1. Modernisierungsmaßnahmen
    Insbesondere ein verbesserter Wohnungszuschnitt, bessere Belichtung und Belüftung durch größere Fenster, höherer Schallschutz, bessere Energie- und Wasserversorgung, erstmaliger Einbau einer Zentralheizung, Verbesserung der Kochmöglichkeiten oder sanitären Einrichtungen (erstmaliger Einbau), Einbau eines Aufzugs für behindere oder ältere Menschen.
  2. Nutzung alternativer und regenerativer Energien
    Zum Beispiel: Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (zum Beispiel Holz-pellets, Holzhackschnitzel, einschließlich Klär- und Deponiegas), solarthermische Anlagen für die Erwärmung von Warmwasser und/oder Beheizung, solare Wandsysteme zur Raumheizung, Zentralheizungsanlagen mit Anschluss an Fernwärme, insbesondere wenn diese aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird. Gefördert werden kann auch der Einsatz von Wärmepumpen.
  3. Energiesparmaßnahmen
    zum Beispiel der Ersatz der älteren Zentralheizung, wenn dadurch der Energiebedarf um mindestens 20 % geringer wird. Andere energiesparende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Wärmedämmung der Fassade bzw. des Gebäudes, das Ersetzen von Fenster durch neue Fenster, Fenstertüren und Dachfenster zählen zu den förderungsfähigen Maßnahmen, wenn sich der Wärmedurchgangswert um 20 % verringert.

Es gibt je nach dem Umfang der vorgesehenen Maßnahmen zwei grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung:

  1. Hausbankenverfahren: Für Investitionen von 10.000 bis 30.000 Euro je Wohnung mit im Zins verbilligten Immobiliendarlehen
  2. Behördenverfahren: Für Investitionen von 2.000 bis 10.000 Euro je Wohnung mit einem Investitionszuschuss

Ebenso werden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Wohneigentumsprogramm der Bau, der Kauf neuer Wohnungen/Wohngebäude bzw. der  Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und die Erweiterung mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Bereits bestehende ältere Wohnungen/Wohngebäude können mit zinsgünstigen Ankaufsdarlehen erworben werden.

Im Mietwohungsprogramm werden Fördermittel für Vermieter angeboten, damit diese Mieter-Haushalte, die auf die Allgemeinheit angewiesen sind, mit angemessenem Wohnraum zu günstigen Mieten versorgen können.

Nähere Informationen zu den Förderprogrammen sind auf der Internet-Seite des Finanzministeriums www.fm.rlp.de im Bereich Wohnraumförderung/soziale Wohnraumförderung nachzulesen.

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Sowohl private Endverbraucher als auch Eigentümer, Bauherren, Kaufinteressenten, Vermieter und Mieter von Mietwohnungen können bei der Verbraucherzentrale in über 40 Orten in Rheinland-Pfalz nach Terminvereinbarung eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenlos, da sie von Bund und Land gefördert wird. Sie umfasst alle Energiesparmaßnahmen im und am Haus, unter anderem den baulichen Wärmeschutz, Haustechnik, erneuerbare Energien, Nutzerverhalten, Strom sparen, Fördermöglichkeiten und die Umsetzung von Maßnahmen in Eigenleistung.
Weitere Informationen sowie die Energieberatungsorte finden Sie im Internet unter www.energieberatung-rlp.de.

Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) fördert seit dem 23. September 2008 energieeffizientes Bauen und Sanieren in Rheinland-Pfalz.

Das Förderprogramm zielt darauf ab, Eigentümer von Immobilien im Neubau und Bestand in Rheinland-Pfalz in einem anspruchsvollen Pilotvorhaben dauerhaft von steigenden Energiepreisen zu entkoppeln. Dabei geht es jeweils um die Verbindung von hocheffizientem Wärmestandard mit dem Einsatz erneuerbarer Energien.

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Art und Umfang der Förderung und die Fördervoraussetzungen finden Sie in der Informationsbroschüre zum Förderprogramm.

Weitere Informationen zum Förderprogramm können Sie bei unserer Telefon-Hotline Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr erhalten.

Anträge auf Förderung an die

EOR e.V. – Geschäftsstelle
an der TU Kaiserslautern
Paul-Ehrlich-Straße 29
67663 Kaiserslautern

Telefon-Hotline: 0631-34288444 (Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr).
E-Mail: info(at)eor.de

Der Antrag muss vor Bau- bzw. Sanierungsbeginn gestellt werden. Die Zuschüsse werden nach Baufertigstellung und der Vorlage eines erfolgreichen Qualitätstests, dem sog. „Luftdichtigkeitstest“ (BlowerDoor-Test), ausgezahlt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.eor.de/foerderprogramme.html

Förderprogramm im Rahmen des Konjunkturprogramm II und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der Erneuerbaren Energien“ im Rahmen des Sonderprogramms „Für unser Land: Arbeitsplätze sichern - Unternehmen unterstützen - nachhaltig investieren“ als Umsetzung des Konjunkturprogramms II in Rheinland-Pfalz,

Weitere Informationen finden Sie unter www.eor.de