Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet bundesweit unterschiedliche Kredite und Zuschüsse für Gebäudesanierung und auch für energetisch besonders hervorragende Neubauten an. Für die Gebäudesanierung sind vor allem die Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Wohnraum Modernisieren“ zu nennen.
KfW - Programm „Energieeffizient Sanieren“
Das Programm „Energieeffizient Sanieren“ ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes.
Sowohl Privatpersonen als auch Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Gemeinden können für die Sanierung von Wohnungen und Wohngebäuden sowie von Wohnheimen, Alten- und Pflegeheimen dieses Darlehen in Anspruch nehmen. Eine Voraussetzung ist, dass die Bauanzeige oder der Bauantrag für das Gebäude vor 1994 gestellt worden ist. Gefördert werden:
- Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
- alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen
Förderfähig sind die Erneuerung von Heizanlagen und Fenstern, die Dämmung von Wänden, des Daches, der Dachdecke und der Kellerdecke. Im Sinne der Energieeinsparverordnung sind die entsprechenden Mindestanforderungen hierbei einzuhalten.
Wichtig: Antragstellung vor Maßnahmenbeginn. KfW-Kredite müssen über die Hausbank beantragt werden.
Finanzierungsvariante Kredit
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 100, ein Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 70, ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der Darlehenssumme
- maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
Finanzierungsvariante Zuschuss
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- Zuschuss (direkte Zahlung aufs Konto) zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70 - 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 100 - 10 % (maximal 7.500 Euro)
- Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 % (maximal 2.500 Euro)
Den Zuschuss können nur Eigentümer (Privatpersonen) bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser oder bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
Sonderförderung
- qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase
Zuschuss: 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben - Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
Zuschuss: 200 Euro pro abgebautem Gerät
Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizungsanlage gebunden. - Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen
Zuschuss: 25 % der Kosten für die Optimierung der Heizungsanlage, mindestens 100 Euro Zuschuss.
Bei Optimierungskosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt.
KfW - „Wohnraum modernisieren“
Das Programm „Wohnraum modernisieren“ steht für alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum zur Verfügung. Diese werden im Programmteil STANDARD abgedeckt. Der zweite Programmteil ALTERSGERECHT UMBAUEN fördert die Reduzierung von Barrieren im Wohnraum.
STANDARD-Maßnahmen sind z.B.:
- bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z.B. Sanitärinstallation) und Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z.B. Anbau von Balkonen)
- Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung (z.B. Fußboden, Fenster)
- Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten.
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern
ALTERSGERECHT UMBAUEN-Maßnahmen sind z.B.:
- Barrierereduzierender oder -freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden (z.B. Überbrückung vorhandener Stufen zur Eingangstür, Einbau von Aufzügen, Anpassung des Wohnungsgrundrisses)
- Barrierereduzierende oder -freie Anpassung des Wohnumfeldes sowie Schaffung von Gruppenräumen (z. B. Einrichtung von Stellplätzen, Errichtung von Gruppenräumen bei Mehrfamilienhäusern)
- Wohnflächenerweiterung /Wohnungsteilung
Bis zu 100% der Investitionskosten, maximal jedoch 100 000 € pro Wohneinheit werden bei STANDARD sowie maximal 50 000 € für ATERSGERECHT UMBAUEN als Kredit mit bis zu 30jähriger Laufzeit gefördert. Die Auszahlung von ALTERSGERECHT UMBAUEN erfolgt zu 100%, bei STANDARD zu 96%.
KfW - „Energieeffizient Bauen“
Zur langfristigen zinsgünstigen Finanzierung von energieeffizienten Neubauten dient das Programm „Energieeffizient Bauen“.
Weitere unterschiedliche Kredite (z.B. für den Einsatz von Photovoltaikanlagen) können ebenfalls bei der KfW beantragt werden.Die aktuellen Konditionen, Kriterien und Vorgaben zu den Förderprogrammen sind auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw-foerderbank.de beschrieben.