Die „BAFA-Vor-Ort-Beratung“ ist eine Energieeinsparberatung für Wohngebäude, die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert wird. Vorraussetzung für die
Förderung ist, dass die Baugenehmigung der entsprechenden Wohngebäude vor dem 31.12.1994 erteilt wurde. Die Hülle des Gebäudes darf nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50% verändert worden sein und mehr als die Hälfte seiner Fläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.
Antragsberechtigt sind als Gebäudeeigentümer natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zielen. Die Antragstellung zur Förderung sowie die geförderte Vor-Ort-Beratung erfolgt auch hier durch anerkannte Energieberater. Die Förderung besteht hier in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses zu dem Beratungshonorar. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern 300€, bei Mehrfamilienhäusern 360€. Weiter Zuschüsse werden für Hinweise zur Stromeinsparung oder für eine thermographische Untersuchung gezahlt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes steht bei der Förderung das Ziel im Vordergrund, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Sowohl Privatpersonen als auch freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen und Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Investoren können die Zuschussförderung für folgende Maßnahmen in Anspruch nehmen:
Nähere Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen der Programme sowie die Liste der vom BAFA anerkannten Energieberater finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de.