1) berechtigt zum Ausstellen von KfW- und Bafa-Förderanträgen, gegebenenfalls berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen 2) gegebenenfalls berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen 3) hier werden Ausbildungen, Zusatzkurse und Fortbildungen
im Bereich Energieeinsparung aufgelistet, die allerdings nicht unbedingt
zur Ausstellung eines KfW- oder Bafa- Förderungsantrages berechtigen.
Gegebenenfalls berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen